EU-BÜRGER IN BELGIEN?
Stimmen Sie am 9. Juni 2024 für das Europäische Parlament ab!
Am Sonntag 9. Juni 2024 werden in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt.
Wenn Sie ein in Belgien wohnhafter EU-Bürger sind, können Sie in Belgien an der Wahl des Europäischen Parlaments teilnehmen und Ihr Stimmrecht zugunsten von Kandidaten auf belgischen Listen ausüben. In diesem Fall dürfen Sie in Ihrem Herkunftsland nicht an der Wahl des Europäischen Parlaments teilnehmen.
Der Antrag auf Eintragung in die Wählerliste Ihrer Gemeinde muss spätestens am 31. März 2024 erfolgen.
Zur Information: Am 9. Juni 2024 wählen die Belgier auch ihre Vertreter in der Abgeordnetenkammer und in den Gemeinschafts- und Regionalparlamenten.
WER DARF AM 9. JUNI 2024 WÄHLEN?
Um als europäischer Bürger an der Wahl des Europäischen Parlaments teilnehmen zu dürfen, müssen Sie folgende fünf Bedingungen erfüllen:
- die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen,
- Ihren Hauptwohnort in einer belgischen Gemeinde haben,
- mindestens 16 Jahre alt sein,
- Stimmrecht (auch aktives Wahlrecht genannt) besitzen,
- in der Wählerliste eingetragen sein (Mindestalter für die Eintragung: 14 Jahre).
Staatsangehörigkeit
Um wählen zu dürfen, müssen Sie Staatsangehöriger eines der folgenden 26 Mitgliedstaaten sein, die am Datum der Wahl des Europäischen Parlaments mit Belgien die Europäische Union bilden: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn oder Zypern.
Die Staatsangehörigkeitsbedingung muss spätestens am 1. April 2024, dem Tag des Abschlusses der Wählerliste, erfüllt sein.
Wohnort
Ferner müssen Sie im Bevölkerungsregister oder im Fremdenregister der belgischen Gemeinde, in der Sie wohnen, eingetragen sein. Diese Bedingung muss spätestens am 1. April 2024 erfüllt sein.
Alter
Um wählen zu dürfen, müssen Sie spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt sein.
Stimmrecht (auch aktives Wahlrecht genannt)
Um wählen zu dürfen, dürfen Sie sich nicht in einem der durch das belgische Gesetz bestimmten Fälle des Ausschlusses vom Stimmrecht beziehungsweise der Aussetzung des Stimmrechts befinden. Des Weiteren darf Ihnen das Stimmrecht in Ihrem Herkunftsstaat nicht infolge einer gerichtlichen Einzelfallentscheidung oder eines Verwaltungsbeschlusses aberkannt worden sein.
Wählerliste
Sie müssen in der Wählerliste der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes eingetragen sein. Zu diesem Zweck füllen Sie das Formular C/1 aus, das online über www.eintragung.wahlen.fgov.be verfügbar ist oder bei der Gemeindeverwaltung Ihres Hauptwohnortes erhältlich ist.
Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 31. März 2024:
- entweder online über www.eintragung.wahlen.fgov.be,
- oder im Gemeindehaus,
- oder per Brief eingereicht werden.
Aufgrund der auf diesem Formular erteilten Angaben untersucht die Gemeindeverwaltung dann Ihren Antrag.
Wenn Sie vom Bürgermeister- und Schöffenkollegium bzw. Gemeindekollegium als Wähler zugelassen werden, erhalten Sie eine amtliche Mitteilung der Gemeinde.
Ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihre Eintragung in die Wählerliste bestätigt worden ist, sind Sie gemäß der in Belgien geltenden Wahlpflicht gesetzlich verpflichtet, am 9. Juni 2024 in Ihrer belgischen Gemeinde wählen zu gehen. Des Weiteren dürfen Sie in Ihrem Herkunftsland nicht an der Wahl des Europäischen Parlaments teilnehmen.
Wenn Sie später wieder an der Wahl des Europäischen Parlaments in Ihrem Herkunftsland teilnehmen möchten oder aus einem anderen Grund können Sie die Rücknahme Ihrer Eintragung bei der Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnort festgelegt haben, beantragen. Dieser Antrag darf jedoch nicht zwischen dem 1. April 2024 und dem Tag der Wahl gestellt werden.
Vielleicht haben Sie ja auch früher schon die Eintragung in die Wählerliste für die Europawahlen beantragt (zum Beispiel für die Wahl des Europäischen Parlaments im Jahr 2014 oder 2019). Wenn Sie damals als Wähler zugelassen worden sind, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Sie bleiben in der Wählerliste eingetragen und Ihre Eintragung bleibt für alle künftigen Wahlen des Europäischen Parlaments gültig.
Sie können diese Eintragung bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder anhand Ihres elektronischen Aufenthaltstitels, Ihres PIN-Codes und eines elektronischen Kartenlesers über die Anwendung Meine Akte (Tab "Meine Daten" ► "Wahlen") überprüfen.
Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium bzw. Gemeindekollegium kann beschließen, dass Sie nicht als Wähler zugelassen und also nicht in die Wählerliste eingetragen werden.
Dieser Beschluss wird Ihnen amtlich in schriftlicher Form mitgeteilt. Sie können gegen den Beschluss Berufung einlegen. Auskünfte über das Berufungsverfahren sind bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder über die Website www.wahlen.fgov.be (Tab "Wähler") erhältlich.
WIE GEBEN SIE IHRE STIMME GÜLTIG AB?
Damit Ihre Stimmabgabe gültig ist, dürfen Sie nur für eine Liste wählen. Sie können Ihre Stimme auf zwei verschiedene Arten abgeben:
- entweder im Feld am Kopf einer Liste (Listenstimme),
- oder im Feld neben dem Namen eines oder mehrerer Kandidaten (Vorzugsstimme).
Geben Sie gleichzeitig eine Listenstimme und eine oder mehrere Vorzugsstimmen auf ein und derselben Liste ab, wird die Listenstimme nicht berücksichtigt.
Geben Sie Ihre Stimme (Listen- oder Vorzugsstimmen) auf verschiedenen Listen ab, gilt Ihre Stimmabgabe als ungültig und wird nicht mitgezählt.
Das erläuternde Video finden Sie über diesen Link: https://wahlen.fgov.be/waehler-wie-waehlen-sie/stimmabgabe-auf-papier
(nur auf Deutsch, Französisch und Niederländisch verfügbar)
ELEKTRONISCHE WAHL
Am 9. Juni 2024 werden in 158 Gemeinden der Flämischen Region, in allen Gemeinden der Region Brüssel-Hauptstadt und in den deutschsprachigen Gemeinden Wahlen am Computer mit Papierbescheinigung organisiert, während in allen Gemeinden der Wallonischen Region und in 150 Gemeinden der Flämischen Region Wahlen mit traditioneller Stimmabgabe auf Papier organisiert werden.
Möchten Sie wissen, ob auch in Ihrer Gemeinde elektronisch gewählt wird?
- Sie finden die entsprechenden Informationen auf der Webseite https://wahlen.fgov.be/waehler-wie-waehlen-sie/art-der-stimmabgabe-in-meiner-gemeinde oder,
- der für Wahlen zuständige Dienst Ihrer Gemeindeverwaltung kann Ihnen Auskunft darüber erteilen.
WIE WÄHLEN SIE AM COMPUTER?
Das erläuternde Video finden Sie über diesen Link: https://wahlen.fgov.be/waehler-wie-waehlen-sie/elektronische-stimmabgabe.
(nur auf Deutsch, Französisch und Niederländisch verfügbar)
WIE KÖNNEN SIE KANDIDIEREN?
Um in Belgien für das Europäische Parlament wählbar zu sein (Wählbarkeitsrecht, auch passives Wahlrecht genannt), müssen Sie:
- Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sein und auch Ihren Wohnsitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben,
- als Kandidat auf einem belgischen Wahlvorschlag vorkommen, der am 12. oder 13. April 2024 einem belgischen Hauptwahlvorstand ausgehändigt und von diesem Hauptwahlvorstand angenommen wird,
- dem Hauptwahlvorstand eine unterzeichnete schriftliche Erklärung aushändigen, in der die Anschrift Ihres Hauptwohnortes, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr Geburtsort und -datum angegeben sind und in der Sie bestätigen, nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu kandidieren und am Tag der Wahl in diesem Staat weder unter die Aberkennung des Wählbarkeitsrechts noch unter die Aussetzung dieses Rechts zu fallen,
- am Tag der Wahl 18 Jahre alt sein,
- am Tag der Wahl im Besitz der bürgerlichen und politischen Rechte sein.
Weitere Informationen finden Sie auf https://wahlen.fgov.be/kandidaten/wie-kandidieren-sie.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN?
Wenden Sie sich an den für Wahlen zuständigen Dienst Ihrer Gemeindeverwaltung.
Sie können auch die Website Wahlen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres www.wahlen.fgov.be einsehen.